Sie haben eine Projektidee?

Das LAG-Management begleitet Sie gerne von der ersten Idee bis zum fertigen Projekt. Bei einer LEADER-Förderung gibt es einiges zu beachten, deswegen haben wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen gebündelt zusammengefasst:

Wer kann einen LEADER-Förderantrag stellen? 

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine, Kommunen und Unternehmen, die das Projekt im Gebiet der LAG Rangau umsetzen möchten.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt normalerweise 60% der förderfähigen Nettokosten. Um als LEADER-Projekt gefördert zu werden, muss die Zuwendung mindestens 7.000 Euro und maximal 200.000 Euro betragen. Bei Projekten mit wirtschaftlichem Interesse reduziert sich die Förderung auf 40% und bei Kooperationsprojekten auf dem Gebiet mehrerer LAGen können bis zu 70% gefördert werden.

Woher kommt die Förderung?

Die LEADER-Mittel werden von der Europäischen Union und dem Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt und über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ausbezahlt. 

Wie funktioniert die Antragstellung?

Wir haben Ihnen das Verfahren von der Projektidee zum geförderten Projekt übersichtlich aufgegliedert:

In 7 Schritten von der Projektidee zur Förderung

1. Projektidee und Beratung durch das LAG-Management

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Sie haben eine Projektidee und möchten diese als LEADER-Projekt durchführen? 
Dann nehmen Sie Kontakt mit dem LAG-Management auf. Wir beraten Sie gerne und besprechen gemeinsam Ihre Idee und prüfen, ob eine LEADER-Förderung in Frage kommt. Auch die Unterlagen zur Antragstellung bekommen Sie von uns.

2. Ausarbeitung der Projektbeschreibung

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Für eine LEADER-Förderung ist es wichtig, dass Ihr Projekt gut durchdacht und geplant ist. Für eine Antragstellung benötigen Sie für alle Projektbestandteile beispielsweise Kostenangebote, eine gesicherte Finanzierung und eine ausgefüllte Projektbeschreibung. Gerne kann Sie das LAG-Management dabei unterstützend beraten.

3. Beantragung einer Betriebsnummer

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Damit ein Antrag auf Förderung gestellt werden kann und die Mittel später ausgezahlt werden können, benötigen Sie eine Betriebsnummer vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Zusätzlich benötigen Sie eine PIN für die Teilnahme am Online-Antragsverfahren des StMELF über iBALIS – diese bekommen Sie nach Erhalt der Betriebsnummer. Dieser Schritt kann parallel zur Ausarbeitung der Projektbeschreibung erfolgen. Auch hier unterstützen wir Sie gerne.

4. Vorstellung des Projekts im Entscheidungsgremium

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Die LAG wird in regelmäßigen Abständen einen Aufruf zur Einreichung von Projekten tätigen. Sie können Ihre vollständige Projektbeschreibung dann einreichen und das Projekt in der Sitzung des Entscheidungsgremiums vorstellen. Das Projekt wird dann mithilfe unserer Checkliste bepunktet. Die Sitzungen finden öffentlich statt.

5. Antragstellung

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Wenn das Entscheidungsgremium das Projekt positiv bewertet können Sie mit uns gemeinsam die finalen Antragsunterlagen fertig machen. Das sind unter anderem Antragsformular, Anlagenverzeichnis, Projektbeschreibung, Kostenangebote und die Unterlagen der LAG aus dem Entscheidungsgremium. Zusätzlich kann es nötig sein, Nutzungsvereinbarungen, Lagepläne, Gemeinderatsbeschlüsse oder andere Dokumente beizufügen. Bei der Auswahl der Unterlagen unterstützt Sie das LAG-Management.

6. Bewilligung

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Die Vorbereitung ist damit soweit abgeschlossen und sobald das AELF Ihren Antrag bewilligt und einen Zuwendungsbescheid erlässt, können Sie mit dem Projekt beginnen. Von der Antragstellung bis zur Bewilligung können einige Wochen vergehen. 
Die tatsächliche Umsetzung darf jedoch immer erst nach Bewilligung erfolgen.

7. Umsetzungsphase und Auszahlung

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Während der Umsetzungsphase ist es möglich, einen Kostenvorschuss zu beantragen. Nach der abgeschlossenen Umsetzung können Sie mit einem finalen Auszahlungsantrag den Rest der bewilligten Förderung abrufen.